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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

EVATAX & Legal (Matussek partners GmbH)

für die Beauftragung des Antrags auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2026

Stand: 31.03.2026

§ 1

Geltungsbereich

(1)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für die Beauftragung der Matussek partners GmbH, Königstraße 27, 70173 Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 792669 (nachfolgend „EVATAX"), mit der Erstellung und Einreichung eines Antrags auf Lohnsteuer-Ermäßigung gemäß § 39a EStG für das Kalenderjahr 2026.

(2)

Vertragspartner ist die natürliche Person, die den Auftrag über das Online-Formular unter evalion.fillout.com/lohnsteuer erteilt (nachfolgend „Auftraggeber").

(3)

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, EVATAX stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2

Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1)

EVATAX erbringt folgende Leistungen:

Erfassung und Aufbereitung der vom Auftraggeber im Online-Fragebogen gemachten Angaben;

Prüfung der Angaben auf Plausibilität und Vollständigkeit durch einen Steuerberater;

Erstellung des Antrags auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2026;

Elektronische Übermittlung des Antrags an das zuständige Finanzamt des Auftraggebers über DATEV/ELSTER nach Vorliegen einer wirksamen Vollmacht.

(2)

Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung basiert auf voraussichtlichen Werten (Erklärungsbasis). Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass Schätzungen und voraussichtliche Angaben ausdrücklich zulässig und für diesen Antragstyp vorgesehen sind.

(3)

Nicht vom Leistungsumfang umfasst sind:

Die Erstellung einer Einkommensteuererklärung;

Die steuerliche Beratung über den konkreten Leistungsumfang hinaus;

Die Vertretung in Einspruchs- oder Klageverfahren;

Die Kommunikation mit dem Finanzamt über den Antrag hinaus (z.B. Rückfragen des Finanzamts zu anderen Steuerarten);

Die Erstellung von Gutachten (z.B. Restnutzungsdauer-Gutachten).

§ 3

Vertragsschluss

(1)

Die Darstellung der Dienstleistung auf der Website von EVATAX stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

(2)

Der Auftraggeber gibt durch Absenden des ausgefüllten Online-Fragebogens und Klick auf den Button „Zahlungspflichtig bestellen" (oder eine vergleichbare Formulierung) ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrags ab.

(3)

Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung per E-Mail bei dem Auftraggeber zustande.

§ 4

Vollmacht

(1)

Für die elektronische Übermittlung des Antrags an das Finanzamt benötigt EVATAX eine wirksame Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen gemäß § 80 AO.

(2)

EVATAX übersendet dem Auftraggeber nach Vertragsschluss eine vorausgefüllte Vollmacht per E-Mail. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vollmacht zu unterschreiben und an EVATAX zurückzusenden (digital per E-Mail-Anhang oder postalisch).

(3)

Bei zusammenveranlagten Ehegatten oder Lebenspartnern ist für jeden Ehegatten eine separate Vollmacht erforderlich. Beide Vollmachten müssen vor Einreichung des Antrags vorliegen.

(4)

EVATAX ist erst nach Eingang der unterschriebenen Vollmacht(en) zur Einreichung des Antrags beim Finanzamt verpflichtet. Verzögerungen durch fehlende Vollmachten gehen nicht zu Lasten von EVATAX.

(5)

Die Vollmacht kann sachlich auf den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2026 beschränkt werden und umfasst in diesem Fall keine darüber hinausgehende Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung.

§ 5

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1)

Der Auftraggeber ist verpflichtet, im Online-Fragebogen wahrheitsgemäße und vollständige Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen.

(2)

Der Auftraggeber stellt EVATAX die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist.

(3)

Der Auftraggeber informiert EVATAX unverzüglich über Änderungen seiner Angaben, die nach Absenden des Fragebogens eintreten und für den Antrag relevant sein könnten.

(4)

Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten haftet EVATAX nicht für daraus resultierende Nachteile (z.B. einen zu niedrigen oder zu hohen Freibetrag, Rückfragen des Finanzamts oder die Ablehnung des Antrags).

§ 6

Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1)

Die Vergütung für die in § 2 beschriebenen Leistungen beträgt 249,00 € einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 % (entspricht 209,24 € netto).

(2)

Der Auftraggeber kann zwischen folgenden Zahlungsarten wählen:

Online-Zahlung: Zahlung per Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Apple Pay oder Google Pay über den Zahlungsdienstleister Stripe Inc. Die Zahlung wird unmittelbar bei Auftragserteilung abgewickelt.

Zahlung auf Rechnung: Der Auftraggeber erhält eine Rechnung per E-Mail. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum.

(3)

Bei Zahlungsverzug ist EVATAX berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4)

Bei Zahlung auf Rechnung ist EVATAX berechtigt, mit der Bearbeitung des Antrags erst nach Zahlungseingang zu beginnen.

§ 7

Widerrufsrecht

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Matussek partners GmbH, Königstraße 27, 70717 Stuttgart

E-Mail: kontakt@evatax.de, Tel.: +49 30 754 364 81

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung erst begonnen wurde, nachdem Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung dazu erteilt haben (vgl. § 356 Abs. 4 BGB).

(1)

Dem Auftraggeber steht als Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der vorstehenden Widerrufsbelehrung.

(2)

Hat der Auftraggeber bei Auftragserteilung ausdrücklich zugestimmt, dass EVATAX mit der Bearbeitung sofort beginnt, so erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung (§ 356 Abs. 4 BGB).

§ 8

Haftung

(1)

EVATAX haftet für die ordnungsgemäße Erfassung und Übermittlung der vom Auftraggeber gemachten Angaben. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.

(2)

EVATAX haftet nicht für:

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber im Fragebogen gemachten Angaben;

Die Höhe des vom Finanzamt bewilligten Freibetrags;

Die Ablehnung des Antrags durch das Finanzamt, soweit die Ablehnung auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruht;

Steuerliche Nachteile, die sich aus der Schätzung voraussichtlicher Werte ergeben;

Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Auftraggebers (insbesondere fehlende Vollmacht) zurückzuführen sind.

(3)

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

(4)

Im Übrigen ist die Haftung von EVATAX auf die Höhe der vereinbarten Vergütung beschränkt.

§ 9

Datenschutz

(1)

EVATAX verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

(2)

Die Datenverarbeitung umfasst insbesondere die im Online-Fragebogen gemachten Angaben, hochgeladene Dokumente sowie Kommunikationsdaten (E-Mail, Telefon).

(3)

EVATAX setzt zur Datenverarbeitung folgende Auftragsverarbeiter ein:

Fillout (Fragebogen-Software) — Serverstandort: [USA/EU];

Airtable (Datenbank) — Serverstandort: [USA/EU];

Stripe Inc. (Zahlungsabwicklung) — bei Online-Zahlung;

Google Workspace (Dokumentenerstellung) — Serverstandort: EU;

DATEV eG (Steuerberatersoftware) — Serverstandort: Deutschland.

(4)

Weitere Einzelheiten zur Datenverarbeitung, zu Ihren Rechten als betroffene Person (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) und zu Ihrem Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

(5)

EVATAX unterliegt der steuerlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß § 57 Abs. 1 StBerG und § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB.

§ 10

Vertragsdauer und Beendigung

(1)

Der Vertrag wird für die einmalige Erstellung und Einreichung des Antrags auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2026 geschlossen und endet mit vollständiger Leistungserbringung.

(2)

EVATAX ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere wenn:

Der Auftraggeber vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat;

Der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten trotz Mahnung nicht erfüllt;

Die Vollmacht nicht innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung vorgelegt wird;

Die Vergütung bei Zahlung auf Rechnung trotz Mahnung nicht beglichen wird.

(3)

Im Falle einer Kündigung nach Abs. 2 behält EVATAX den Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Teilleistungen.

§ 11

Zweijährige Gültigkeit

(1)

Sofern der Auftraggeber im Fragebogen die zweijährige Gültigkeit des Freibetrags beantragt hat, wird dieser Antrag an das Finanzamt weitergeleitet. EVATAX übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Finanzamt die zweijährige Gültigkeit bewilligt.

(2)

Die Beauftragung von EVATAX umfasst ausschließlich den erstmaligen Antrag. Eine automatische Erneuerung oder Anpassung in Folgejahren erfolgt nicht.

§ 12

Schlussbestimmungen

(1)

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2)

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von EVATAX.

(3)

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Firmensitz

Matussek partners GmbH

Königstraße 27

70173 Stuttgart

HRB 792669 · Amtsgericht Stuttgart

Kontakt

+49 30 754 364 81

kontakt@evatax.de

Geschäftsführung

Sascha Matussek